--- tags: - demokratie - gewaltenteilung - föderalismus - politik - lernfrage --- Die Gewaltenteilung ist ein Instrument der Demokratie, das zum Ziel hat, ein Individuum vor der Willkürherrschaft des Staates zu schützen. Das geschieht durch Verteilung der Macht bzw. Gewalt auf verschiedene Art und Weise. Zum einen durch Judikative, Exekutive und Legislative, aber auch durch regelmäßig wiederkehrende Wahlen und das Prinzip des Föderalismus. Beim Föderalismus wird der Staat in Bundesländer aufgeteilt, die zusammen den Bundesstaat bilden. Daraus resultiert eine Kompetenzverteilung, also eine Verteilung der Aufgaben auf unterschiedliche Ebenen. Die jeweiligen Aufgaben sind durch die Verfassung definiert. Da nicht alles zentralistisch, also von einem Ort bestimmt werden kann, ist die Macht verteilt, wodurch ein Missbrauch dieser verhindert werden soll. In der BRD wird auch innerhalb der Bundesländer die Macht erneut aufgeteilt auf Landkreise bzw. Gemeinden und Städte. Dabei gilt das Prinzip der Subsidiarität: Die Entscheidungen sollen möglichst nah am Bürger getroffen werden, das heißt, alle Entscheidungen, die auf der niedrigsten Eben Sinn ergeben, werden auch dort getroffen. Ist dies nicht möglich oder sinnvoll, wird die Entscheidung an die nächsthöhere Ebene weitergereicht und so geht es weiter bis zu überstaatlichen Organisationen. All das wird vom Staat unterstützt. Neben der Selbstbestimmung können die Bundesländer in der BRD auch auf staatlicher Ebene durch den Bundesrat mitentscheiden, die Bundesländer haben also auch an der Legislative teil. Es ist zu sehen, dass die Gewaltenteilung auf verschiedene Arten umgesetzt wird, was verstärkt wird durch die verschiedenen Arten der Gewaltenteilung wie die zeitliche Ebene, die hinzukommt. ## KI-Zusammenfassung / Lernvorlage 1. Die Gewaltenteilung ist ein Instrument der Demokratie zum Schutz des Einzelnen vor Willkürherrschaft des Staates. 2. Sie erfolgt durch Judikative, Exekutive und Legislative sowie regelmäßig wiederkehrende Wahlen und das Prinzip des Föderalismus. 3. Beim Föderalismus wird der Staat in Bundesländer aufgeteilt, die zusammen den Bundesstaat bilden. 4. Es erfolgt eine Kompetenzverteilung (Aufgabenverteilung auf unterschiedliche Ebenen), wobei nicht alles zentralistisch bestimmt werden kann. 5. Innerhalb der Bundesländer ist die Macht erneut aufgeteilt auf Landkreise bzw. Gemeinden und Städte, wobei das Prinzip der Subsidiarität gilt (Entscheidungen sollen möglichst nah am Bürger getroffen werden). 6. Die Bundesländer können in der BRD auch an der Legislative teilnehmen durch den Bundesrat. 7. Die Gewaltenteilung wird auf verschiedene Arten umgesetzt, darunter die zeitliche Ebene (zum Beispiel Entscheidungen auf niedrigeren Ebenen werden dort getroffen).