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Grundsätzlich gilt in einer Demokratie neben anderen Prinzipien auch das Prinzip der Gewaltenteilung. Diese ist zum Schutz der Bevölkerung da und soll das Individuum vor der Willkür des Staates schützen. Umgesetzt wird sie grundlegend durch die Teilung der Macht zwischen Legislative, Exekutive und Judikative, sodass keine Institution oder einzelne Person die ganze Macht bündeln kann. In der BRD sind die Gewalten allerdings miteinander verschränkt, vor allem durch die Tatsache, dass die Exekutive aus der Legislative hervorgeht: Die Regierung ist Teil des Bundestags. Das hat Vorteile, da so geschlossen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden können. Der Nachteil ist, wenn man den Hintergrund der Gewaltenteilung kennt, klar zu erkennen: Die Gewalt der Legislative und Exekutive ist gebündelt, da die Regierung fast zwingend von einer Mehrheit in der Legislative gestützt wird. Somit fehlt die Zusammenarbeit zwischen Legislative und Exekutive, die bei einem präsidentiellen Regierungssystem wichtig ist. Sie garantiert, dass ein größerer Teil des Volkes vertreten wird. Auf der anderen Seite muss diese Kompromissfindung in der parlamentarischen Regierung meist innerhalb der Regierung stattfinden, da Koalitionen häufig sind. Das wiederum führt aber dazu, dass die Regierung schwach sein kann, wenn sie aus einer Koalition besteht, deren Partner in vielen Punkten unterschiedliche Meinungen vertreten. Da sie eigentlich zusammenarbeiten müssen und keine Bündnisse mit anderen Parteien eingehen, kann es zu dauerhaften Verzögerungen kommen, was wichtige Entscheidungen angeht. Zudem ist die Regierung vom Aufbau des Parlaments abhängig und nicht unabhängig gewählt. Denn eigentlich haben die Exekutive und Legislative unterschiedliche Aufgaben. Wünscht sich das Volk also eine bestimmte Art der Gesetze und eine spezielle Art der Umsetzung bzw. Durchführung, kann es sein, dass Exekutive und Legislative als direkte Repräsentanten des Volkes anders aussehen würden als sie dies durch die einmalige Wahl für beide tun. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass durch die Zusammenarbeit die Entscheidungen intransparenter werden, da nicht mehr zwischen zwei Institutionen diskutiert werden muss, sondern gemeinsam beschlossen und umgesetzt wird, was den öffentlichen Aspekt verkleinert.